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Zur Geltung der Pressefreiheit für Nutzerkommentare auf Online-Angeboten von Presseerzeugnissen

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http://www.internet-law.de/2013/05/pressefreiheit-auch-fur-leserkommentare.html

In seinem Beitrag im Internet-Law-Blog setzt sich der Freisinger Rechtsanwalt für IT-Recht Thomas Stadler mit der Geltung der Pressefreiheit für Nutzerkommentare auf Online-Angeboten von Presseerzeugnissen auseinander. Die Frage war nach einer Beschlagnahme bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung wegen eines Nutzerkommentars aufgeworfen worden, worauf sich auch nun die Landgericht Augsburg hiermit befasste. Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg wurde zwar aufgehoben, wobei eine grundsätzliche Pressefreiheit (einschließlich Zeugnisverweigerungsrechts etc.) für Nutzerkommentare vereint wird.


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